Hessisch-Niedersächsische Nachrichten vom 22.04.2025
Dauerhaftes Wohnen in einem Mikrohaus ist nur mit regulärer Baugenehmigung auf einem genehmigten Baugrundstück zulässig; Größe oder Selbstbau ändern daran nichts.
Dauerhaftes Wohnen in einem Mikrohaus ist nur mit regulärer Baugenehmigung auf einem genehmigten Baugrundstück zulässig; Größe oder Selbstbau ändern daran nichts.
Der private Mikrohaus-Markt boomt nicht, sondern ist – analog zum Ein- und Zweifamilienhausmarkt (-60 %) – sogar überproportional eingebrochen; nach Marktanalysen liegt der Rückgang bei privaten Tiny Houses bei über 80 %.
Link zum Artikel Kommentar: Der Beitrag behandelt kein Tiny House, sondern ein DIY-Gartenhaus (Do-It-Yourself); Tiny Houses sind baugenehmigungsfähige Mikrohäuser. DIY-Projekte und Wohngebäude dürfen nicht vermischt werden: Für Wohnhäuser gelten zwingende…
Link zum Artikel Kommentar: Der angekündigte zeitnahe Erstbezug steht im Widerspruch zu fehlenden Angaben zu Grundstücken, Baufortschritt, Grundrissen und Heizkonzept. Bei realistischer Kostenbetrachtung (Grundstück, Bau, Statik, GEG, Erschlie-ßung, Instandhaltung) ist…