Passauer Neue Presse vom 22.12.2024
Der Bericht romantisieren dauerhaftes Wohnen auf Campingplätzen, obwohl dieses nach § 10 BauNVO klar illegal ist und ohne baugenehmigte, energieeffiziente Wohngebäude grundsätzlich nicht zulässig ist..
Der Bericht romantisieren dauerhaftes Wohnen auf Campingplätzen, obwohl dieses nach § 10 BauNVO klar illegal ist und ohne baugenehmigte, energieeffiziente Wohngebäude grundsätzlich nicht zulässig ist..
Tiny House“ bedeutet winziges Haus und nicht Wohnwagen; Mikrohäuser sind reguläre Wohngebäude und unterscheiden sich von größeren Häusern ausschließlich durch ihre Größe.
Ein Tiny House ist ein regulär baugenehmigungsfähiges Wohngebäude (Gebäudeklasse I) und kein Wohn- oder Bauwagen; hierfür sind vollständige Bau-, Statik- und Energienachweise nach Baurecht und GEG zwingend erforderlich.
In nahezu allen Kommunen besteht eine reale und signifikante Nachfrage nach Mikrohäusern, die von kommunaler Seite häufig unterschätzt oder falsch eingeschätzt wird.