Rheinische Post vom 17.05.2024


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Kommentar:

  • In nahezu allen Kommunen besteht eine reale und signifikante Nachfrage nach Mikrohäusern, die von kommunaler Seite häufig unterschätzt oder falsch eingeschätzt wird.
  • Studien des Bundesverbandes Mikrohaus sowie die wissenschaftliche Tiny-House-Studie aus Schleswig-Holstein zeigen, dass die Hauptkäufergruppe aus finanziell soliden Best Agern (ca. 55–60+) besteht, nicht aus einkommensschwachen Haushalten.
  • Diese Zielgruppe wünscht neben kleinen Häusern ausdrücklich auch kleine Grundstücke, was in der kommunalen Bauleitplanung bislang unzureichend berücksichtigt wird.
  • Kommunen verfügen über wirksame Instrumente wie Grundstücksteilungen und Baulückenkataster, nutzen diese jedoch vielfach nicht oder nicht realitätsgerecht.

Anmerkungen:

  • In nahezu allen Kommunen besteht eine signifikante Nachfrage nach Mikrohäusern; reale Nachfrageimpulse werden jedoch häufig nicht erkannt, während Angebotsmöglichkeiten verkannt werden.
  • Untersuchungen des Bundesverbandes Mikrohaus sowie die erste wissenschaftliche Tiny-House-Studie (Innenministerium Schleswig-Holstein, Prof. Marcus Menzl, TH Lübeck) widersprechen dieser Fehleinschätzung.
  • Die tatsächliche Käufergruppe von Mikrohäusern besteht überwiegend aus Best Agern ab ca. 55–60 Jahren, deren bisheriges Einfamilienhaus nach dem Auszug der Kinder zu groß geworden ist.
  • Diese Zielgruppe ist in der Regel finanziell solide aufgestellt und kann Mikrohäuser nach Verkauf des bisherigen Eigenheims meist bar finanzieren.
  • Gewünscht wird nicht nur ein kleines Haus, sondern ausdrücklich auch ein kleines Grundstück.
  • Die Bereitstellung von Grundstücken unterliegt dem freien Markt; Kommunen sind grundsätzlich nicht verpflichtet, Flächen bereitzustellen, außer im Rahmen neuer Siedlungsentwicklungen.
  • In der kommunalen Planung werden häufig unrealistisch große Baugrundstücke ausgewiesen, was auf eine unzureichende Auseinandersetzung mit der tatsächlichen Nachfrage schließen lässt.
  • Bestehende Bebauungspläne ermöglichen in vielen Fällen die Teilung von Grundstücken, was jede Kommune eigenständig initiieren oder genehmigen kann.
  • Ein Baulückenkataster könnte verfügbare unbebaute Grundstücke transparent ausweisen; solche Instrumente fehlen jedoch in vielen deutschen Kommunen.
  • Für Hückeswagen konnte kein Baulückenkataster gefunden werden; sofern eines existiert, sollte dessen Aktualität und Realitätsnähe kritisch geprüft werden
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