Augsburger Allgemeine vom 01.04.2025
Legale Mikrohäuser unterliegen vollständig dem Baurecht und den Energieeffizienzvorgaben; die Frage der „Wintertauglichkeit“ stellt sich bei genehmigten Wohngebäuden nicht.
Legale Mikrohäuser unterliegen vollständig dem Baurecht und den Energieeffizienzvorgaben; die Frage der „Wintertauglichkeit“ stellt sich bei genehmigten Wohngebäuden nicht.
Kommunale Debatten zu Mikrohäusern verkennen grundlegendes Baurecht: Räder oder vermeintliche Mobilität sind irrelevant, Wohnnutzung erfordert stets eine reguläre Baugenehmigung auf einem Baugrundstück (Ausnahme Niedersachsen)
Der Bericht romantisieren dauerhaftes Wohnen auf Campingplätzen, obwohl dieses nach § 10 BauNVO klar illegal ist und ohne baugenehmigte, energieeffiziente Wohngebäude grundsätzlich nicht zulässig ist..
Tiny House“ bedeutet winziges Haus und nicht Wohnwagen; Mikrohäuser sind reguläre Wohngebäude und unterscheiden sich von größeren Häusern ausschließlich durch ihre Größe.