Wie formuliere ich eine EU-Konformitätserklärung für Mikrohäuser

Die Erstellung einer Konformitätserklärung für Mikrohäuser ist ein wesentlicher Schritt, um sicherzustellen, dass ein Ortsveränderliches Gebäude den geltenden baurechtlichen und technischen Anforderungen des Landes entspricht, in dem es aufgestellt werden soll. Diese Anleitung beschreibt in zehn Schritten, wie Sie eine Konformitätserklärung für ein Mikrohaus systematisch und korrekt erstellen.

Gerne dürfen Sie es sich auch leichter machen und unser fertiges Formular dafür nutzen. Formular-Download

  1. Geltungsbereich festlegen
    Bestimmen Sie zunächst den Anwendungsbereich Ihrer Konformitätserklärung. Klären Sie insbesondere, für welche Nutzungsart das ortsveränderliche Gebäude vorgesehen ist, z. B. als Wohngebäude, Ferienhaus oder Wochenendhaus. Davon hängen die anzuwendenden rechtlichen Vorschriften und technischen Normen ab.
  2. Produktbeschreibung erstellen
    Beschreiben Sie Ihr Mikrohaus detailliert. Die Beschreibung sollte Bauart, Abmessungen, verwendete Materialien, technische Ausstattungen sowie den vorgesehenen Verwendungszweck umfassen.
  3. Relevante Richtlinien und Normen identifizieren
    Listen Sie alle einschlägigen europäischen Richtlinien, nationalen Bauvorschriften und harmonisierten Normen auf, die für Ihr Mikrohaus und die verbauten technischen Anlagen gelten.
  4. Risikobewertung durchführen
    Führen Sie eine systematische Risikobeurteilung durch. Berücksichtigen Sie dabei insbesondere statische Einwirkungen (z. B. Wind- und Schneelasten), elektrische Sicherheit, Brandschutz sowie weitere sicherheitsrelevante Aspekte.
  5. Prüfungen und Konformitätsbewertungen veranlassen
    Stellen Sie sicher, dass Ihr Mikrohaus sowie alle relevanten Baugruppen und technischen Anlagen den erforderlichen Prüfungen und Konformitätsbewertungsverfahren unterzogen werden, um die Einhaltung der geltenden Anforderungen nachzuweisen.
  6. Konformitätserklärung erstellen
    Formulieren Sie eine schriftliche Erklärung, in der Sie bestätigen, dass das Mikrohaus allen zutreffenden rechtlichen Vorschriften, Richtlinien und Normen entspricht. Hierbei kann Ihnen unser Muster helfen.
  7. Produkt korrekt kennzeichnen
    Sorgen Sie dafür, dass das Mikrohaus und die verbauten technischen Anlagen mit den vorgeschriebenen Kennzeichnungen (z. B. CE-Kennzeichnung) versehen sind, soweit dies rechtlich erforderlich ist.
  8. Technische Dokumentation erstellen
    Erstellen Sie eine vollständige technische Dokumentation. Diese sollte Konstruktionsunterlagen, Prüfberichte, Berechnungen, Risikobeurteilungen sowie Bedienungs- und Montageanleitungen enthalten und für behördliche Kontrollen verfügbar sein.
  9. Bevollmächtigten Vertreter benennen
    Sofern das Gebäude in die EU verbracht wird, benennen Sie einen bevollmächtigten Vertreter, der Sie gegenüber den zuständigen Behörden in Fragen der Konformität und Einhaltung der bautechnischen Vorschriften vertritt.
  10. Konformitätserklärung unterzeichnen und datieren
    Unterzeichnen und datieren Sie die Konformitätserklärung. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie verbindlich, dass das Mikrohaus den geltenden rechtlichen und technischen Anforderungen entspricht.

 

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