Presseschau

Unser besonderer Fokus liegt auf der Klarstellung des vielfach genutzten Begriffs „Tiny House“, der in Medien und Öffentlichkeit oft missverständlich verwendet wird.

Qualitätsstandards in der Informationsarbeit

Bei der Recherche, Auswahl, Beschaffung, Bewertung, Aufbereitung und Weitergabe von Daten, Texten und Materialien rund um Mikrohäuser verpflichtet sich der Verband zu professionellen Mindeststandards. So sollen Diskussionen auf einer faktenbasierten Grundlage geführt und subjektive Argumente entkräftet werden.

Unsere Presseschau – Kommentierungen zur aktuellen Berichterstattung

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ImmoWelt vom 18.06.2025

Der private Mikrohaus-Markt boomt nicht, sondern ist – analog zum Ein- und Zweifamilienhausmarkt (-60 %) – sogar überproportional eingebrochen; nach Marktanalysen liegt der Rückgang bei privaten Tiny Houses bei über 80 %.

Nordkurier vom 09.02.2025

Kommunale Debatten zu Mikrohäusern verkennen grundlegendes Baurecht: Räder oder vermeintliche Mobilität sind irrelevant, Wohnnutzung erfordert stets eine reguläre Baugenehmigung auf einem Baugrundstück (Ausnahme Niedersachsen)

Märkische Allgemeine vom 17.07.2024

Ein Tiny House ist ein regulär baugenehmigungsfähiges Wohngebäude (Gebäudeklasse I) und kein Wohn- oder Bauwagen; hierfür sind vollständige Bau-, Statik- und Energienachweise nach Baurecht und GEG zwingend erforderlich.

Badische Neuste Nachrichten vom 29.09.2025

Link zum Artikel  Kommentar: Der Beitrag behandelt kein Tiny House, sondern ein DIY-Gartenhaus (Do-It-Yourself); Tiny Houses sind baugenehmigungsfähige Mikrohäuser. DIY-Projekte und Wohngebäude dürfen nicht vermischt werden: Für Wohnhäuser gelten zwingende Anforderungen an Statik, Energie und Sicherheit. Ein genehmigungsfähiges Mikrohaus ist weder für 10.000 € noch für 40.–50.000 € realisierbar; realistische Einstiegskosten liegen bei 90.–100.000 €. Fehlende fachliche Differenzierung in der Berichterstattung führt zu falschen Erwartungen und finanziellen Fehlentscheidungen bei Lesern. Anmerkungen: Der Beitrag hat inhaltlich nichts mit Tiny Houses zu tun: Tiny Houses sind baugenehmigungsfähige Mikrohäuser, was hier nicht vorliegt. Es ist zwingend zwischen professionellem Hausbau und DIY-Projekten zu unterscheiden;...

Fränkischer Tag vom 27.082025

Link zum Artikel Kommentar; Das verwendete Titelfoto zeigt kein genehmigungsfähiges Mikrohaus und verharmlost baurechtliche Mängel durch irreführende Symbolbilder. Die Verfahrensfreiheit ist kein Freibrief: Alle baurechtlichen Anforderungen gelten weiter, jedoch ohne behördliche Prüfung – mit hohem Risiko für Bauherren. Fehlende Statik und mangelnde Fachplanung können zu Abriss, Haftung und Versicherungsausschluss führen; genau hier setzen unseriöse Anbieter an. Ortsveränderliche Gebäude sind baulich und rechtlich besonders komplex (Bau- und Verkehrsrecht zugleich) und werden medial häufig falsch dargestellt. Anmerkungen: Das verwendete Titelfoto zeigt kein baugenehmigungsfähiges Mikrohaus und ist ein Beispiel für irreführende Symbolbilder, die mangelhafte oder illegale Bauweisen verharmlosen. Die Berufung auf Verfahrensfreiheit (z....

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