Presseschau
Unser besonderer Fokus liegt auf der Klarstellung des vielfach genutzten Begriffs „Tiny House“, der in Medien und Öffentlichkeit oft missverständlich verwendet wird.
Qualitätsstandards in der Informationsarbeit
Bei der Recherche, Auswahl, Beschaffung, Bewertung, Aufbereitung und Weitergabe von Daten, Texten und Materialien rund um Mikrohäuser verpflichtet sich der Verband zu professionellen Mindeststandards. So sollen Diskussionen auf einer faktenbasierten Grundlage geführt und subjektive Argumente entkräftet werden.
Unsere Presseschau – Kommentierungen zur aktuellen Berichterstattung
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Link zum Artikel Kommentar: Der angekündigte zeitnahe Erstbezug steht im Widerspruch zu fehlenden Angaben zu Grundstücken, Baufortschritt, Grundrissen und Heizkonzept. Bei realistischer Kostenbetrachtung (Grundstück, Bau, Statik, GEG, Erschlie-ßung, Instandhaltung) ist die Wirtschaft-lichkeit nicht nachvollziehbar. Ein mögliches Siedlungsprojekt würde zusätzliche Zeit- und Kostenrisiken durch Bebauungsplan, Straßenbau und Erschließung verursachen. Auf Basis der vorliegenden Daten ist das Projekt nicht rentabel und als Altersvor-sorge ungeeignet. Anmerkungen: Widerspruch zwischen angekündigtem zeitnahem Erstbezug und fehlenden Informationen zu Grundstücken, Baufortschritt und Grundrissen. Unklar, ob Erschließung, Heizkonzept und technische Umsetzung überhaupt bereits vorhanden oder genehmigt sind. Die genannten Eckdaten (45 m² Haus, 350 m² Grundstück, 750 €...

Stuttgarter Nachrichten veröffentlichen Artikel mit vielen fachlichen Fehler rund um Mikrohäuser.

Autarke Wohnhäuser sind baurechtlich nicht zulässig: Wohngebäude benötigen stets Baugenehmigung sowie den Anschluss an Strom, Trinkwasser und Abwasser.
