Wo darf ein Mikrohaus aufgestellt oder gebaut werden?

Ein Ortsveränderliches Gebäude  darf grundsätzlich nur auf Grundstücken errichtet oder aufgestellt werden, die sich im sogenannten Innenbereich befinden. Der Außenbereich ist für Wohnbebauung grundsätzlich ausgeschlossen. Zusätzlich müssen die Festsetzungen des Flächennutzungsplans, eines Bebauungsplans sowie ggf. örtliche Gestaltungssatzungen eingehalten werden.