Für das Baurecht spielt es keine Rolle, ob ein Mikrohaus auf Rädern steht oder auf einem Fundament errichtet ist. Maßgeblich ist allein, ob es überwiegend ortsfest genutzt wird. Räder können zwar straßenverkehrsrechtlich relevant sein, ändern aber nichts an der Einstufung als Gebäude, sobald das Ortsveränderliche Gebäude bewohnt oder dauerhaft genutzt wird.
