Sind Kleinwindkraftanlagen bei Mikrohäusern zulässig?

Kleinwindkraftanlagen sind grundsätzlich zulässig, unterliegen jedoch je nach Höhe und Bundesland unterschiedlichen Genehmigungspflichten. Anlagen über 10 Meter Gesamthöhe sind in der Regel genehmigungspflichtig. Auch bei genehmigungsfreien Anlagen besteht keine vollständige Rechtssicherheit ohne behördliche Zustimmung.