Ja, ein Tiny House kann als Erstwohnsitz genutzt werden, aber nur, wenn alle baurechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Dazu gehören ein geeignetes Grundstück, eine zulässige Wohnnutzung, eine gesicherte Erschließung sowie die Einhaltung aller Anforderungen an Wohngebäude. Zudem ist eine Anmeldung des Wohnsitzes nach dem Bundesmeldegesetz erforderlich.
