Benötigt man für ein Mikrohaus ein erschlossenes Grundstück?

Ja. Ein Grundstück muss vollständig erschlossen sein, um ein Ortsveränderliches Gebäude rechtmäßig errichten oder nutzen zu dürfen. Zur Erschließung gehören insbesondere der Anschluss an das öffentliche Straßen- und Wegenetz sowie an die Ver- und Entsorgungsnetze für Wasser, Abwasser und Strom. Auch bei geplanter Autarkie besteht in der Regel ein Anschluss- und Benutzungszwang.