Was bedeutet eigentlich „Tiny House“?

Der Begriff „Tiny House“ – häufig auch in der deutschen Variante „Tiny Haus“ verwendet – ist seit einigen Jahren ein fester Bestandteil der medialen Berichterstattung. Er ruft jedoch sehr unterschiedliche Assoziationen hervor: Während die einen an ein selbstbestimmtes, naturnahes Leben in idyllischer Umgebung denken, verbinden andere damit eher alternative Wohnformen oder Bauwagenkolonien. Tiny heisst auf deutsch einfch „klein“.

Beide Vorstellungen greifen jedoch zu kurz. Sie werden der modernen Kleinwohnform „Mikrohaus“ nicht gerecht. Die Besonderheit wird kaum deutlich: Das Haus kann als Ganzes von einem Ort zu einen anderen verbracht werden.  Der Bundesverband Mikrohaus (BVMH) sieht es daher als seine Aufgabe, eine klare Definition zu schaffen und die unterschiedlichen Formen des Kleinwohnens sachlich zu erläutern und voneinander abzugrenzen. 

Mikrohäuser als neue Gebäudeart: das ortsveränderliche Gebäude

Traditionell galten die Begriffe Haus oder Gebäude als Synonyme für Immobilie – also für etwas, das fest mit dem Boden verbunden und dauerhaft an einem Ort errichtet ist.

Mit dem Aufkommen von Kleinwohnformen wie sogenannten Mikrohäusern – oft unter dem populären Begriff Tiny House bekannt – verändert sich dieses Verständnis grundlegend. Neue Produktions- und Bauweisen ermöglichen es, ganze Gebäude vollständig an einem anderen Ort zu fertigen und anschließend als Einheit zum Aufstellungsort zu transportieren.

Anders als klassische Fertighäuser, die aus Modulen zusammengesetzt werden, werden Mikrohäuser als Ganzes bewegt: entweder auf eigenen Rädern oder auf speziellen Transportfahrzeugen wie Tiefladern. Damit verliert der Begriff Immobilie (im wörtlichen Sinne „unbeweglich“) seine Gültigkeit für diese neue Gebäudeform.

Diese ortsveränderlichen Gebäude benötigen lediglich ein Fundament, das die Standsicherheit gewährleistet, sowie die notwendigen Anschlüsse an die Versorgungsmedien. Der eigentliche Baukörper bleibt jedoch mobil und kann seinen Standort verändern – eine wesentliche Abkehr vom traditionellen Verständnis der Immobilie.

Definition 

Definition ortsveränderliches Gebäude

A. Textliche Definition

Ein ortsveränderliches Gebäude ist ein den Anforderungen des Baurechts entsprechendes Mikrohaus der Gebäudeklasse 1, das vollständig an einem zentralen Produktionsort gefertigt und anschließend als Ganzes zum Aufstellungsort transportiert wird.

Dort wird es auf einer standfesten Konstruktion aufgestellt und an die erforderlichen Versorgungsmedien angeschlossen.

Zu einem späteren Zeitpunkt kann das ortsveränderliche Gebäude wieder von den Versorgungsanschlüssen getrennt, von seiner standfesten Konstruktion gelöst und als Einheit zu einem neuen Aufstellungsort verbracht werden.

B. Normgerechte Definition:

(1) Ortsveränderliche Gebäude sind bauliche Anlagen im Sinne der Baugesetzgebung, die

    1. den Anforderungen der Gebäudeklasse 1 entsprechen,
    2. als ganzes Bauwerk vollständig an einem anderen Ort als dem Aufstellungsort hergestellt werden,
    3. zur Nutzung auf einer standsicheren, lösbaren Konstruktion aufgestellt und an die erforderlichen Ver- und Entsorgungsmedien angeschlossen werden,
    4. nach dem Gebrauch ohne wesentliche Substanzveränderung von den Anschlüssen und der standsicheren Konstruktion getrennt und als Ganzes an einen anderen Aufstellungsort verbracht werden können.

(2) Ortsveränderliche Gebäude gelten als Gebäude soweit sie dauerhaft genutzt werden dürfen oder nach Art und Dauer ihrer Nutzung einer baulichen Anlage gleichkommen.

 

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