Streitlösungsordnung des Bundesverbandes Mikrohaus (BVMH)
Die Streitlösungsordnung des Bundesverbandes Mikrohaus (BVMH) bietet Bauherren, Planern und Unternehmen eine verlässliche Möglichkeit zur außergerichtlichen Streitbeilegung im Bauwesen.
Ziel ist es, Konflikte rund um Planung, Bau, Sanierung oder Rückbau von Mikrohäusern effizient, fair und ohne Einschaltung staatlicher Gerichte zu lösen.
Die Ordnung gilt für sämtliche Bau- und Planungsleistungen – von der Erstellung und Modernisierung bis zur Instandsetzung, dem Abriss und dem Rückbau von Mikrohäusern sowie deren technischen Anlagen.
Ziel der Streitlösungsordnung
Die Streitlösungsordnung des BVMH fördert Kooperation statt Konfrontation.
Sie hilft dabei, Streitigkeiten im im Zusammenhang von Produktion, Transport und Aufstellung von Mikrohäuser ( in der Werbung meist als Tiny Häuser bezeichnet) frühzeitig zu vermeiden und bei Bedarf außergerichtlich zu klären.
Der BVMH stellt hierfür verschiedene Verfahren der alternativen Streitbeilegung im Bauwesen bereit.
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Mediation im Bauwesen – Konflikte frühzeitig lösen
Die Mediation im Baurecht ermöglicht es, Konflikte zwischen dem Hersteller der Mikrohäuser, dem Käufer und anderen am Bau, Transport und Aufstellung von ortsveränderlichen Gebäuden beteiligten Personen eigenverantwortlich und einvernehmlich zu lösen.
Ein neutraler Mediator unterstützt die Beteiligten dabei, Missverständnisse zu klären und gemeinsame Lösungen zu finden – bevor sich der Konflikt zu einem Rechtsstreit entwickelt.
Vorteile der Mediation:
- Frühzeitige Klärung von Konflikten
- Kostengünstige Alternative zum Gerichtsverfahren
- Stärkung des partnerschaftlichen Bauverhältnisses
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Schlichtung am Bau – Einigung durch Kooperation
Die Schlichtung im Bauwesen fördert das kooperative Verhalten der Parteien. Diese entspricht sehr dem Gemeinschaftsgedankens in der deutschen Tiny House Szene.
Der Schlichter arbeitet auf eine einvernehmliche Streitbeilegung hin und kann einen Schlichterspruch erlassen. Dieser wird verbindlich, sobald beide Parteien zustimmen.
Typische Anwendungsfälle:
- Streit über Bauausführung oder Baumängel
- Unstimmigkeiten bei Bauverträgen
- Meinungsverschiedenheiten über Fristen oder Zahlungen
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Schiedsgericht im Baurecht – Verbindliche Entscheidung außerhalb des Gerichts
Das Schiedsgericht Bauvertrag bietet eine rechtlich verbindliche Entscheidung, ohne den ordentlichen Rechtsweg zu beschreiten.
Es eignet sich insbesondere für komplexe technische Streitigkeiten, bei denen Fachwissen entscheidend ist.
Auch die Einbeziehung externer Sachverständiger oder Dritter ist möglich.
Vorteile:
- Schnelle, verbindliche Entscheidungen
- Vertrauliches Verfahren
- Keine öffentliche Gerichtsverhandlung
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Schiedsgutachtenverfahren – Fachliche Klärung von Streitfragen rund um das Mirkohaus
Das Schiedsgutachtenverfahren im Bauwesen ermöglicht eine unabhängige Beurteilung technischer, rechtlicher oder betriebswirtschaftlicher Fragen. Gerade bei ortsveränderlichen Gebäuden, die zentral errichtet und als Ganzes transportiert werden, besteht zwischen Fertigstellung und Aufstellung eine neue regulatorische Lücke.
So können die Parteien verbindliche Feststellungen zu einzelnen Streitpunkten treffen – auch als Grundlage für ein späteres Gerichtsverfahren.
Einsatzbereiche:
- Technische Bewertung von Baumängeln
- Wirtschaftliche Bewertung von Bauleistungen
- Gutachterliche Einschätzung von Vertragsfragen
Vorteile der BVMH-Streitlösungsordnung
- Schnelle und effiziente Streitbeilegung im Bauwesen
- Kostenschonende und vertrauliche Verfahren
- Fachlich fundierte Entscheidungen
- Wahrung partnerschaftlicher Zusammenarbeit
- Stärkung der Rechtssicherheit im Bau von Mikrohäusern ( auch sog. „Tiny Houses“)
