Informationen für Journalisten

Wir stellen regelmäßig fest, dass  Journalisten nur begrenzte Zeit für Recherchen haben. Das führt häufig zu Falschinformationen. Unsere zwei Kurzinformationen ersetzen keine Recherche, helfen aber durch gezielte Fragestellungen zu korrekten Ergebnissen:

 


Aktuelle Meldungen

Mehr Sicherheit beim Tiny House -Kauf

Bundesverband Mikrohaus veröffentlicht überarbeitete verbindliche Herstellererklärung

(Berlin, den 11.03.2026) In diesem der EU-Konformitätserklärung entsprechenden Dokument erklärt der Hersteller rechtsverbindlich die jeweils geltenden baurechtlichen Vorgaben eingehalten zu haben. Was bei einem Architektenhaus Standard ist, wird bei Ortsveränderlichen Gebäuden meist durch blumige Werbesprache ersetzt. Das jetzt aktualisierte Dokument soll diese Lücke schließen.

In diesem Zusammenhang verweis der Verband auch auf seinen Fragenkatalog für Käufer von ortsveränderlichen Mikrohäusern, mit denen Sie die richtigen fachlichen Fragen stellen können und so qualifizierter eine Kaufentscheidung treffen können.

Beide Dokumente stellt der Verband kostenfrei für Hersteller beziehungsweise für Käufer zur Verfügung.

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Ältere Meldungen

Tiny Houses: Die meistverbreiteten Mythen der Berichterstattung
Neue Analyse zeigt systematische Fehlinformationen zu Mikrohäusern

Tiny Houses und Mikrohäuser sind seit Jahren ein mediales Dauerthema. Doch viele Veröffentlichungen beruhen auf unzureichender Recherche, irreführenden Bildern und überholten Narrativen. Eine aktuelle Jahresauswertung der durch den Bundesverband Mikrohaus kommentierter Medienberichte zeigt, welche Mythen besonders häufig verbreitet werden – und warum sie für Bauherren, Kommunen und Leser problematisch sind. Der vollständige PresseSPIEGEL2025  liefert eine faktenbasierte Einordnung und räumt mit zentralen Fehlannahmen auf.

(Berlin, den 26.12.2025) Mikrohäuser – häufig unter dem marketinggetriebenen Begriff „Tiny Houses“ zusammengefasst – erfahren seit Jahren große mediale Aufmerksamkeit. Kaum ein Wohntrend wird so regelmäßig aufgegriffen, bebildert und diskutiert. Eine aktuelle Analyse kommentierter Presseveröffentlichungen zeigt jedoch: Ein erheblicher Teil der Berichterstattung reproduziert immer wieder dieselben Mythen, Vereinfachungen und fachlichen Fehler.

Im Rahmen eines PresseSPIEGELs 2025  wurden zahlreiche Veröffentlichungen ausgewertet, fachlich kommentiert und nach wiederkehrenden Kritikpunkten analysiert. Ziel war es, nicht einzelne Beiträge zu bewerten, sondern strukturelle Muster in der Berichterstattung sichtbar zu machen. Das Ergebnis ist ein Ranking der am häufigsten genannten und kritischsten Fehldarstellungen rund um Mikrohäuser.

Am häufigsten wird die angebliche „Mobilität“ von Tiny Houses kritisiert. Räder werden medial oft als baurechtlicher Vorteil dargestellt, obwohl sie in der Praxis keine rechtliche Relevanz besitzen. Mikrohäuser sind vollwertige Wohngebäude und unterliegen unabhängig von ihrer Bauform den gleichen Genehmigungs-, Sicherheits- und Energievorgaben wie andere Häuser.

Ebenfalls stark beanstandet wird die Bebilderung vieler Beiträge. Häufig kommen Symbolfotos von Bauwagen, DIY-Konstruktionen oder nicht genehmigungsfähigen Importmodellen zum Einsatz, die mit legalen Mikrohäusern nichts gemein haben. Diese visuelle Verzerrung prägt die öffentliche Wahrnehmung nachhaltig und trägt zur Verharmlosung illegaler Bauweisen bei.

Ein weiterer zentraler Kritikpunkt betrifft die Kosten. Medienberichte nennen regelmäßig Preise, die weder Grundstück, Erschließung noch baurechtliche Nachweise berücksichtigen. Die Analyse zeigt klar: Legale, dauerhaft bewohnbare Mikrohäuser sind nicht zum vermeintlichen Schnäppchenpreis zu realisieren. Unrealistische Preisangaben führen zu Fehlentscheidungen und späteren Konflikten.

Darüber hinaus werden Genehmigungsrisiken, rechtliche Fallstricke – etwa beim Dauerwohnen auf Campingplätzen – sowie die tatsächliche Zielgruppe von Mikrohäusern häufig falsch dargestellt. Entgegen verbreiteter Narrative handelt es sich dabei überwiegend um Best Ager, die bewusst verkleinern und dabei ein eigenständiges Haus mit Grundstück suchen.

Der veröffentlichte PresseSPIEGEL versteht sich als Beitrag zur Versachlichung der Debatte. Mikrohäuser sind weder Allheilmittel noch per se problematisch. Sie sind eine spezialisierte Wohnform mit klaren rechtlichen, wirtschaftlichen und planerischen Rahmenbedingungen. Eine fundierte Berichterstattung ist Voraussetzung dafür, dass Leser, Kommunen und Bauherren realistische Entscheidungen treffen können.

Eine Kurz-Analyse mit Ranking steht zur weiteren Nutzung und Veröffentlichung zur Verfügung. (LINK)

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Neue KfW-Förderung ab 16. Dezember:
Auch Tiny Häuser profitieren von der Wiederaufnahme der EH-55-Förderung

Verband hocherfreut über die Korrektur in der Förderung

 Ab dem 16. Dezember können Bauherren und Investoren wieder Fördermittel für Effizienzhäuser nach dem Standard EH-55 bei der KfW beantragen. Insgesamt stellt die Bundesregierung 800 Millionen Euro bereit, um baureife Projekte in Gang zu bringen – darunter auch baugenehmigungsfähige Mikrohäuser. Der Bundesverband Mikrohaus (BVMH) begrüßt die Entscheidung ausdrücklich.
Mit der Reaktivierung des Förderprogramms will das Bundesbauministerium den stockenden Neubau ankurbeln. Besonders schnell geht die Umsetzung mit seriell und zentral gefertigten „Tiny Häusern“ (deutsch: „Mikrohäuser“)

(Berlin 30. November 2025) Die EH-55-Förderung unterstützt den Neubau und Erstkauf von Wohngebäuden, die nur 55 % der Energie eines Standardhauses verbrauchen und zu 100 % mit erneuerbaren Energien beheizt werden. Ausgeschlossen sind Heizsysteme mit fossilen Energieträgern wie Gas oder Öl.
Gefördert werden KfW-Kredite bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit, mit einer Laufzeit von maximal 35 Jahren und einer Zinsbindung bis zu zehn Jahren. Die Mittel werden einmalig bereitgestellt und können ab dem 16. Dezember beantragt werden.

BVMH: „Wichtige Korrektur mit Signalwirkung“

Der Bundesverband Mikrohaus sieht in der Wiederaufnahme der Förderung einen wichtigen Schritt – auch für kleine, innovative Wohnformen. „Endlich können auch baugenehmigungsfähige Mikrohäuser, die die Energieanforderungen erfüllen, von dieser Förderung profitieren“, erklärt BVMH-Präsident Peter Pedersen.
Voraussetzung ist, dass die Mikrohäuser über die erforderlichen statischen Nachweise verfügen, etwa zur Absicherung beim Straßentransport oder zur Eignung für die jeweiligen Wind-, Schnee- und Erdbebenzonen.

Pedersen betont auch den gesellschaftlichen Nutzen: „Mit soliden, seriell gefertigten Mikrohäusern können Städte sehr kurzfristig temporären Wohnraum schaffen – etwa für Studierende, Alleinerziehende, Auszubildende oder Jungfacharbeiter. Das ist nicht nur ökologisch, sondern auch sozialpolitisch ein starkes Signal.“

Beitrag zur Wohnraumschaffung und Klimapolitik

Durch die Kombination aus Energieeffizienz, erneuerbaren Energien und modularer Bauweise leisten Mikrohäuser laut Verband einen messbaren Beitrag zur Klimastrategie und zur Entlastung angespannter Wohnungsmärkte. Insbesondere bei temporärer Nutzung freier Grundstücke in Ballungsräumen können sie schnell zusätzlichen Wohnraum schaffen – für beispielsweise bis zu zehn Jahre.

 

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Kein Ausnahme: Regelungen für den Bau gelten auch für Tiny Häuser

Händler wegen Nichteinhaltung deutscher Regeln zu Schadensersatz verurteilt.

(Berlin 05.03.2024)Ein Gericht hat einen Tiny House Händler verurteilt, der mit irreführender Werbung Mikrohäuser verkauft hat, die in den Begriffen implizierten Standrads nicht eingehalten haben. Durch den Streit wurde entschieden, dass für alle Wohngebäude die Endkunden auf die Einhaltung von DIN-Normen vertrauen können. Der Bundeverband sieht sich durch das Einzelurteil in seiner Auffassung bestätigt: der der sog. Tiny House Markt benötig eindeutige Begriffe aus der traditionellen Bauwirtschaft für alle Mikrohäuser. 

Durch die falsche Werbung musste ein Handler für Mikrohäuser nun Schadensersatz zahlen: Wer fälschlicherweise Gebäude für die ganzjährige Nutzung verkauft, muss auch sicherstellen, dass dies möglich ist. Das bedeutet, dass ein solches Haus auch den Standards entsprechen muss, die für ein Wohngebäude in Deutschland üblich sind. Dazu gehören nicht nur die Vorgaben des Baugesetzes, sondern wie in diesem Falle, auch die Einhaltung der DIN-Normen. Hierfür haftet zunächst der Händler gegenüber den Kunden; er kann sich dann später an den -in diesem Falle ausländischen -Hersteller wenden.

Konkret wurde die Heizung im Bad nicht nach den sicherheitsvorgaben verbaut und stellen zudem noch eine Gefährdung da, wenn Wasser unsachgemäß in die elektrische Bodenheizung eindringt.

Daher ermahnt der Bundesverband Mikrohaus bereits seit langem, die Häuser, die als sog. Tiny Häuser angepriesen werden, in drei Nutzungsklassen zu bewerben: Wohnhaus, Ferienhaus, Wochenendhaus. Für alle drei sind klare Standards definiert und Verkäufer und Käufer sprechen von einem gleichen Gebäudetyp. Da sich dieses auch auf die spätere Nutzung auswirkt, sollten auch Käufer ein großes Interesse dran haben, den Hersteller oder Händler hier festzulegen. Damit wird dann in der Folge eindeutig, welche Heizungsart zulässig, welche Dämmung notwendig oder …. Ist.

Der Bundesverband hat seit Herbst 2023 eine Konformitätserklärung erarbeitet, die der europäischen Maschinenrichtlinie entspricht: der Hersteller erklärt verbindlich die Einhaltung definierter Normen bei der Produktion und wäre im Falle einer Falschdeklaration dann sogar haftbar. Zusätzlich können Hersteller diese Erklärung auch noch durch einen Facharchitekten des Bundesverbandes prüfen lassen und damit eine weiteres Qualitätsniveau gegenüber den Kunden erreichen. Damit sollte es mittelfristig gelingen, im Schillernden „Tiny House“-Markt zu einer einheitlichen Sprache, Standrads und Rechtsverständnis zu kommen.

 

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Milliarden-Verschwendung bei Flüchtlingsunterkünften

Berlin, den 13. März 2023 – Beim Bau und Betrieb von Flüchtlingsheimen werden massiv Steuergelder verschwendet: Wertbeständigkeit, Nachhaltigkeit oder umweltgerechte Heizung spielen im Verwaltungshandeln keine Rolle. Der Bundesverband Mikrohaus mahnt alternative Lösungen an.

Im Flüchtlingsjahr 2015 schaffte allein das Bundesland Schleswig-Holstein mehr als 10.000 Wohncontainer für 150 Mio. Euro an. Drei Jahre später verschenkte die Verwaltung die Container für einen Euro pro Stück, weil als Lösung nur behelfsmäßige Container oder nicht baugenehmigungsfähige Wochenendmobilheime eingekauft wurden. Die sind zudem teuer im Einkauf, in der Errichtung und im Unterhalt. Fast ohne Dämmung und mit ineffizienten und ökologisch fragwürdigen Elektroheizungen widersprechen sie den Nachhaltigkeitszielen der meisten Parteien und auch im Jahre 2023 hat sich an dieser Vorgehensweise trotz negativer Erfahrungswerte nichts geändert.

Der Bundesverband Mikrohaus beklagt zudem, dass weder auf Bundes- noch auf Landes- oder kommunaler Ebene Planungen für eine sinnvolle Nachnutzung bzw. Weiterverwendung der Gebäude angestellt werden und der Totalverlust der eingesetzten öffentlichen Finanzmittel oder gar Bürgerspenden ohne Konsequenzen in Kauf genommen wird.

Dabei bieten zahlreiche Hersteller – nicht wenige aus dem regionalen Handwerk – bereits seit Jahren energieeffiziente, baugenehmigungsfähige Mikrohäuser am Markt an. Diese „ortsveränderlichen Wohngebäude“ können nach einer Verlegung auf anderen Grundstücken sinnvoll als Wohnhäuser oder touristisch genutzte Ferienhäuser weiter genutzt werden.

Voraussetzung für die Verwaltung ist allerdings, dass bereits bei der Errichtung der Flüchtlingsheime nicht allein auf die Notverordnungen gesetzt wird. Die Unterkünfte können bereits als reguläre Wohngebäude, befristet oder dauerhaft genehmigt werden. Damit wird sichergestellt, dass auch Flüchtlingsheime baubiologisch und energetisch nachhaltig errichtet werden. Moderne Mikrohäuser erfüllen heute bereits die Standards von Effizienzhäusern, selbst bei nur 30 oder 40 m2 umbauter Wohnfläche.

„Ganz anders als bei Containern oder Wochenendmobilheimen nehmen ortsveränderliche Wohngebäude an der Wertentwicklung des Immobilienmarktes teil“, stellt Bundesgeschäftsführer Lars Bosse fest, „Ich wundere mich auch sehr darüber, dass in der Bundesregierung zwar viel Wert auf Nachhaltigkeit und Umweltschutz gelegt wird, aber gleichzeitig in riesigem Ausmaß die eigenen Grundsätze der Nachhaltigkeit über Bord geworfen werden.“

Dabei könnten die Kommunalverwaltungen durch eine einfache Anpassung ihrer Ausschreibungen hinsichtlich Baugenehmigungsfähigkeit auch weiteren Wohnraum für die Gemeinde schaffen. Nicht nur, dass die Mikrohäuser in der Anschaffung und Wertbeständigkeit problemlos mit herkömmlichen Notunterkünften mithalten können, sondern sie können später für Auszubildende, Studierende oder Menschen mit geringerem Platzbedarf als attraktiver Wohnraum zur Verfügung gestellt werden. Zugleich erhöht sich mit der steigenden Attraktivität auch die Akzeptanz durch öffentliche und private Grundstücksbesitzer bei der Ausweisung neuer Flächen.

„Auch der Bund könnte konstruktiv darauf einwirken, indem er nur Finanzierungslösungen für nachnutzungsfähige Unterkünfte schafft, ohne zusätzliche Steuermittel bereitstellen zu müssen“, schlägt Lars Bosse vor, „zumal ortsveränderliche Mikrowohnhäuser zugleich einen Beitrag zum regulären Wohnungsbau leisten und in der Nachnutzung Bürgern als minimierte Wohnlösungen zum Erwerb angeboten werden können. Auf diese Weise könnten sogar mehrere Fliegen mit einer Klappe geschlagen werden.“

 

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„Bundesverband Mikrohaus warnt vor falscher Naivität beim Kauf von sog. Tiny Häusern“

Umweltrechtliche Verschärfungen machen Herstellern das Leben schwerer

(Berlin 29.06.2022) Überall sind mittlerweile wieder regionale Endverbraucher – und Gewerbeausstellungen eröffnet worden, auf den sich auf regionale Hersteller von Tiny Häusern präsentieren. Grund genug, dass sich potentielle Käufer umfassen informieren.

Die von der Bundestagsmehrheit beschlossenen umweltrechtlichen Verschärfungen ab 01.01.2023 setzen den Herstellern von Mikrohäusern massiv zu. Bereits heute erfüllen sehr viele am Markt angebotenen Tiny Houses weder die baurechtlichen Bedingungen noch die umwelttechnischen Anforderungen als Wohngebäude. Zusätzlich müssen die Neubauten den künftigen Energieeffizienzstandard EH55 erfüllen, um als Wohnhaus genutzt werden zu dürfen. Hinsichtlich der ökologischen Nachhaltigkeit gibt das GEG klare Grenzwerte vor, die sich in den Werten Primärenergiebedarf und CO2-Emission widerspiegeln. Es gilt: je niedriger diese Werte sind, desto ökologischer und nachhaltiger lebt es sich im Mikrohaus.

Der Bundesverband Mikrohaus fürchtet daher eine Spaltung des Tiny House Marktes in einen legalen Markt mit Wohnerlaubnis und einen Untergrundmarkt mit nicht legalen Wohnquartieren.

Besonders Handwerksbetriebe, die in den letzten Jahren gern den Trend als Erweiterung ihres Geschäftsfeldes nutzten, werden Probleme bekommen. Beispielsweise können Tischer oder Schreiner allein kein Mikrohaus herstellen. Sie haben keinen Befähigungsnachweis in Baustatik und auch andere Hersteller bieten Karosseriebau oder Elektrik an, obwohl sie diese Befähigung häufig nicht im eigenen Betreib haben. Ohne behördliche Genehmigung wird es anderseits auch für die Käufer schwierig, später eventuelle Gewährleistungsansprüche durchzusetzen. Hier verweist der Bundesverband auf die Anhänger, auf die zahlreiche Tiny Houses on Wheels montiert sind: unabhängig wie montiert (als Ladung oder fest verankert) ist die TÜV- oder die Dekra-Prüfung des Hängers nicht das allein entscheidende Merkmal. Beide Prüforganisationen prüfen nicht die Haltbarkeit bei einem Straßentransport, sondern lediglich, ob die Verbindungsart von Haus und Hänger den Normen entsprechen. Aber bereits einige Kilometer auf einer öffentlichen Straße belasten die Baustatik wie mehre starke Erdbeben innerhalb kurzer Zeit. Ob die Baustatik am Zielort noch den gesetzlichen Mindestanforderungen entspricht, das hat kein Hersteller und die jeweilige Prüforganisation zugesagt und geprüft.

Nicht nur bei ausländischen (Billig-)Anbieter empfiehlt es sich, alle baurechtlichen Unterlagen inklusive Statik und Wärmeschutznachweis gem. GEG beim Hersteller selbst einzusehen. Immer mehr Bundesländer fordern daher diese Nachweise mittlerweile beim Antrag auf Baugenehmigung. Der Grund dafür ist, dass viele Bauantragsvorlageberechtigte bei Mikrohäusern sehr großzügig über die gelten Bestimmungen hinwegsehen. Dabei kann der Schaden für einen betroffenen Verbraucher durchaus massiv sein, weil ein nicht baugenehmigungsfähiges Mikrohaus faktisch unverkäuflich ist, während ein baugenehmigungsfähiges an der Wertentwicklung des Immobilienmarktes teilnimmt.

Der Bundesverband Mikrohaus ermahnt die Käufer zur Vor- und Umsicht: die Fallstricke bei den gerade als Tiny Häuser vermarkteten Gebäude sind vielschichtig.

Zunächst sollte die Grundstückfrage geklärt sein und damit die Errichtungsmöglichkeiten für Mikrohäuser. Damit zusammen hängt auch die Nutzungseinschränkungen oder  -möglichkeiten: nicht überall dürfen Wohnhäuser errichtet und nicht überall darf auch dauerhaft gewohnt werden. Ist die Grundstückfrage und Vorabanfrage beim Bauamt geklärt, kann bei einem Hersteller ein für dieses Grundstück zugelassenes Mikrohaus in Auftrag gegeben werden.

Der Bundesverband Mikrohaus richtet sich aber auch an unkritische Berichterstattung in den Medien: unter dem Stichwort Tiny House lassen sich hohe Aufmerksamkeitspotentiale erschließen. Häufig wird das Thema Mikrohaus als „Tiny House“ verniedlichend darstellt, ohne die baurechtlichen und umwelttechnischen Gesetze und Fakten zu erläutern. So ist irreführend, Bewohner von Tiny Houses auf Campingplätzen als Vorbilder dazustellen. Ein Dauerwohnen auf diesen lediglich zu Erholung zugelassenen Gebieten ist verboten. Mikrohäuser als ein Ferienhaus oder besonderer Wohnwagen hingen sind erlaubt – und dann auch unterhalb der Richtwerte für Wohngebäude der Klasse 1.

 

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Wie der Förderstopp die Tiny House Idee in Deutschland beerdigen wird

Neujustierung der Gebäudeanforderungen wird besonders Hersteller von Mikrohäusern treffen

Am 24. Januar 2022 zieht der grüne Minister Harbeck die reisleine – wenige Tage vor dem bereits beschlossenen Ende der Förderung. Das mag viele institutionelle Bauherren stören, die noch mal schnell vor Toreschluss dieses für sie attraktive Angebot der Steuerfinanzierung ihrer Investments nutzen wollten. Mit dem STOP wurden auch die dahinter liegenden Mindestanforderungen auf Dämmung auf Eis gelegt: die Formel lautete EH-70.

Der Bundesverband Mikrohaus befürchtet, dass mit der Neuauflage der staatlichen Unterstützung bei der Dämmung von Gebäuden die Dämm-Anforderungen noch weiter angezogen werden. Bereits heute waren viele der unter dem Modebegriff „Tiny Häuser“ erstellen Mikrobauten noch nicht in der Lage, die Vorgaben des EH 70 einzuhalten. Wie wird dieses erst aussehen, wenn – wie die grüne Regierungspartei bereits angekündigt hatte, die Anforderungen auf EH 60 oder niedriger geschraubt werden.

„Wir erwarten, dass viele der Hersteller von Mikrohäuern dann ihre Gebäude nur noch als Wochenendhäuschen oder mit einer Zulassung als Campingwagen auf den Markt bringen können.“ sagt Thomas Dannert, Vizepräsident des Bundesverbandes. „Damit wäre ein wesentliches Anliegen der Anhänger des minimalistischen Lebensstils oder new housings in Deutschland nicht mehr erreichbar: auf einer kleineren Fläche einen Wohnsitz mit besserem ökologischen Fussabdruck zu hinterlassen“.

Politische Entscheidungen, die aus der monitären oder ordnungspolitischen Gründen getroffen werden, haben nicht nur positive Effekte in der Gesellschaft. : wie alle Suventionen positive für die Empfänger und viele andere Steuerzahler negative.