Wir sind der Bundesverband Mikrohaus
Ihre Branche braucht eine starke Stimme
Ortsveränderliche Mikrohäuser sind längst mehr als ein Nischenthema – doch Unternehmen stehen weiterhin vor einem uneinheitlichen Markt, regulatorischer Unsicherheit in der Produktion und einer oft verzerrten öffentlichen Wahrnehmung von Tiny Häusern. Wer den Markt aktiv mitgestalten will, braucht mehr als gute Produkte: Er braucht politische und gesellschaftliche Durchsetzungskraft.
Der Bundesverband Mikrohaus vertritt die Interessen der Hersteller Ortsveränderliche Gebäude gebündelt und professionell gegenüber Politik, Verwaltung, Medien und Öffentlichkeit.
Ihr Mehrwert als Mitglied
Als Mitglied profitieren Sie unmittelbar:
- Interessenvertretung: Ihre unternehmerischen Anliegen fließen in die politische und fachliche Arbeit des Verbandes ein.
- Planungssicherheit: Frühzeitige Informationen zu rechtlichen, normativen und politischen Entwicklungen.
- Marktpositionierung: Stärkung Ihrer Glaubwürdigkeit am Markt durch Zugehörigkeit zum Branchenverband.
- Netzwerk & Austausch: Direkter Kontakt zu relevanten Marktakteuren, Partnern und Entscheidern.
- Mitgestaltung: Aktive Beteiligung an Positionspapieren, Standards und Brancheninitiativen oder Einkaufsgemeinschaften.
Gemeinsam Akzeptanz und Wachstum sichern
Der Verband arbeitet daran, realistische Rahmenbedingungen zu schaffen, Vorurteile abzubauen und ortsveränderliche Mikrohäuser als seriöse Wohnform zu etablieren. Dabei ist die spätere Nutzung ob als Wohnhaus, Ferienhaus oder Wochenendhaus zweitrangig. Davon profitieren alle Mitgliedsunternehmen – heute und langfristig.
Jetzt Teil der gemeinsamen Stimme werden
Gestalten Sie die Zukunft des Marktes für ortsveränderliche Gebäude aktiv mit.
Positionieren Sie Ihr Unternehmen dort, wo Entscheidungen vorbereitet werden.
Werden Sie Mitglied im Bundesverband Mikrohaus!
Mitgliedsanträge :
- Antrag Mitgliedschaft Unternehmen
- Antrag Mitgliedschaft Unternehmen
- Antrag Mitgliedschaft Unternehmen korrespondierend
In begründeten Fällen nehmen wir auch Privatpersonen mit nachweislichem Interesse am Mikrohaus-Markt auf – als korrespondierende Mitglieder mit eingeschränkten Mitgliedsrechten. Für die Zusendeung eiens Antrages nehmen Sie dazu Kontakt mit der Bundesgeschäftsstelle auf.
