Der Begriff „Tiny House“ ist kein Rechtsbegriff, sondern ein Marketingbegriff.
Baurechtlich handelt es sich um ein sogenanntes Ortsveränderliches Gebäude. Sobald das Gebäude seiner Zweckbestimmung nach genutzt wird – insbesondere zu Wohnzwecken – gilt es rechtlich als Gebäude im Sinne der Landesbauordnungen, unabhängig von Bauweise, Größe oder Mobilität.

