Was gilt rechtlich als „Tiny House“?

Der Begriff „Tiny House“ ist kein Rechtsbegriff, sondern ein Marketingbegriff.

Baurechtlich handelt es sich um ein sogenanntes Ortsveränderliches Gebäude. Sobald das Gebäude seiner Zweckbestimmung nach genutzt wird – insbesondere zu Wohnzwecken – gilt es rechtlich als Gebäude im Sinne der Landesbauordnungen, unabhängig von Bauweise, Größe oder Mobilität.

Die gewünschte Idylle: ein Mikrohaus in freier Natur.
Tiny Häuser dürfen teilweise auf Campingplätzen aufgestellt werden. Jedoch nur als Wochenendhaus oder Wohnwagen.